Werbung zahnarzt verboten

„Dem Zahnarzt sind sachliche Informationen über seine Berufstätigkeit gestattet. 1 Zahnärzten ist es grundsätzlich erlaubt, für ihre Praxis zu werben. Aber nur, wenn sie sich an das Werberecht, das Heilmittelwerbegesetz und die. 2 Berufsrechtswidrige Werbung ist dem Zahnarzt untersagt. Doch nicht nur konkrete Erfolgsversprechen sind Zahnärzten verboten. 3 Da das (zahn-)ärztliche Werberecht erheblich durch das Richterrecht geprägt wird, ist auch Werbung mit pauschalen Honoraren ist verboten. 4 Nach dieser Vorschrift ist es dem Zahnarzt verboten, seine zahnärztliche Berufsbezeichnung für gewerbliche Zwecke zu verwenden oder ihre Verwendung für gewerbliche Zwecke zu gestatten (Satz 1); eine Werbung für berufsfremde Tätigkeiten oder Produkte in den Praxisräumen ist unzulässig (Satz 2). 5 Laut Arztwerberecht ist Werbung als Arzt zulässig, wenn es. sich nicht um „berufswidrige“ Werbung handelt, die ein Laienpublikum unsachlich beeinflussen und eine Gesundheitsgefährdung bewirken könnte, keine vergleichende Werbung ist. Arztwerbung bleibt in bestimmten Formen weiterhin verboten. 6 Werbung für bestimmten Behandlungserfolg ist verboten: VG Münster () Es ist einem Anbieter von zahnzahnärztliche Leistungen untersagt, Leistungen, denen eine individuelle Beratung oder Untersuchung von Patienten zu Grunde liegt, als unverbindliche Beratung zu bewerben (hier: Behandlung von Zahnfehlstellungen mittels. 7 Werbung darf nicht berufswidrig sein. Die Musterberufsordnung zielt darauf ab, eine Kommerzialisierung des Arztberufs zu vermeiden. Sie will deswegen nur „sachgerechte und angemessene Informationen“ auf der Homepage und anderen Werbekanälen sehen. Dagegen verstößt insbesondere eine „anpreisende, irreführende oder vergleichende“ Werbung. 8 Das Bundesverfassungsgericht, das höchste deutsche Gericht, untersagt nur so genannte berufswidrige Werbung. Dabei ist oft nicht klar, was unter „berufswidrig“ zu verstehen ist. Wiederholt konnten sich Zahnärztekammern nicht mit ihrer Auffassung durchsetzen. Der folgende Beitrag untersucht, wann es sich lohnt, gegen Disziplinarmaßnahmen. 9 widrig«. Nicht jede Werbung ist dem Zahnarzt verboten, nur die berufswid-rige. Berufswidrig ist, so sagt es Ihre Berufsordnung in § 21 Abs. 1 aus, insbe-sondere eine anpreisende, irreführen-de, herabsetzende oder vergleichende Werbung. Berufswidrig oder nicht? Das heißt, dass gegen eine rein sachli-che Information eines Zahnarztes gar. zahnarzt werbung augenbraue 10 Viele Werbemaßnahmen, die früher verboten waren, sind heute erlaubt. Informieren Sie sich bei uns rund um das Thema Werbung für Ihre zahnmedizinische. 11 zahnarzt-werbung lustig 12