Einreise österreich hund ohne tollwutimpfung Tierärzt*innen tragen die Impfung im Heimtierausweis ein. Seit dem dürfen Sie nicht mit ungeimpften oder noch nicht gültig gegen Tollwut geimpften Hunde- und Katzenwelpen einreisen. 1 eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt) · Welpen dürfen erst ab einem Alter von 16 Wochen. 2 Die Einreise mit Hund in Österreich ist nur nach einer Tollwutimpfung beim Tierarzt möglich. Haustiere müssen über einen EU-Heimtierausweis. 3 Ist das Tier unter zwölf Wochen alt, kann es zwar ohne Tollwutimpfung nach Österreich einreisen, die das Tier begleitenden Menschen müssen allerdings eine. 4 Mitnahme von Medikamenten nach Österreich Einreise und Wiedereinreise mit Heimtieren aus Drittstaaten nach Österreich Einfuhr und Wiedereinfuhr von Ziervögeln im Reiseverkehr EU-zugelassene Labors für serologische Tollwutuntersuchungen bei Hunden, Katzen und Frettchen in Österreich. 5 eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt) Welpen dürfen erst ab einem Alter von 16 Wochen mit wirksamen Tollwutschutz nach Österreich einreisen. Beachte bitte immer auch die allgemeinen Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb Europas bzw. den EU-Ländern. 6 Seit gelten geänderte Bestimmungen für Reisen mit Heimtieren. Achtung: Mit hat das Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) die veterinärbehördliche Kontrolle bei der Einfuhr aus Drittstaaten und die Informationen im Bereich der Reiseverkehrskontrollen übernommen. Die Informationen in diesem Artikel finden Sie seit. 7 Für die Mitnahme von Hunden, Katzen und Frettchen im Reiseverkehr innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist seit 1. Oktober ein veterinärbehördliches Dokument vorgeschrieben, und zwar der Heimtierausweis (Pet Passport). 8 Einreise von Hunden und Katzen aus EU-Ländern nach Österreich. Für die Einreise von Hunden und Katzen aus einem EU-Mitgliedstaat nach Österreich gilt: Hunde und Katzen müssen mit einem elektronischen Transponder (Mikrochip) gekennzeichnet sein. Für das Tier muss ein korrekt ausgestellter und ausgefüllter EU-Heimtierausweis (HTA) vorliegen. 9 Leine und Maulkorb müssen bei Ihrem Aufenthalt in Österreich mitgeführt werden. In Österreich obliegt die Regelung der Leinen- bzw. Maulkorbpflicht den einzelnen Gemeinden. Ein bundesweites Gesetz in dem die Anlein- bzw. Maulkorbpflicht genau geregelt ist gibt es nicht. einreisebestimmungen welpen unter 3 monaten österreich 10 tollwut unbedenklichkeitsbescheinigung österreich 12